Die Arbeit der Rechtsabteilung dient zum Einen der Sicherstellung von Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des System Geschaeftsbetriebes (GOS), zum Anderen dem Wohle, Nutzen und Schutze der zugehoerigen Franchise Nehmer mit deren Unternehmen. Das System immanente "Recht auf Abwarten" (vergl. T. v. Aquin, Spinoza; fuer Erstgruender, survive Existenz) beinhaltet im Bedarfsfall die monetaere, monatliche Auszahlung einer rueckzahlungsfreien, finanziellen Grundstuetze (2. oder 3. Jahr, 200,- Euro/ monatl., Minimalbetrag
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nach Systemwachstum durch Spendeneinnahmen [siehe ] und neue Unternehmer, steigt auf max. 1000,- Euro monatlich).
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